Beherbergungsordnung

Unterkunftgeber
Hotel Palace
(im Folgenden auch nur „Hotel“ oder „Unterkunftgeber“ genannt)
betrieben von:
J.P.R. consulting s.r.o.
Ident.-Nr. (IČO): 26367424
USt-IdNr. (DIČ): CZ26367424
mit Sitz / Geschäftssitz in Na Roudné 23/278, Plzeň 301 65

1. Bedingungen für den Abschluss des Beherbergungsvertrages

1.1 Die Unterbringung von Gästen im Hotel Palace erfolgt auf Grundlage eines Beherbergungsvertrages gemäß den Bestimmungen des § 2326 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, auf dessen Grundlage das Hotel Palace (im Folgenden „Unterkunftgeber“) dem Gast eine vorübergehende Unterkunft für einen vereinbarten Zeitraum oder für einen aus dem Zweck der Unterbringung hervorgehenden Zeitraum in einer dafür vorgesehenen Einrichtung gewährt und der Gast (im Folgenden auch nur „Gast“) sich verpflichtet, dem Unterkunftgeber für die Unterkunft und die damit verbundenen Dienstleistungen innerhalb der in dieser Beherbergungsordnung festgelegten Frist zu zahlen (im Folgenden auch nur „Vertrag“).

1.2 Der Beherbergungsvertrag wird stets schriftlich abgeschlossen. Zur Einhaltung des Formerfordernisses genügt mindestens eine schriftliche Bestätigung der Bestellung oder Reservierung.

1.3 Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die nicht ausdrücklich im Beherbergungsvertrag geregelt sind, richten sich nach dieser Beherbergungsordnung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unterkunftgebers und der Preisliste des Unterkunftgebers. Sofern der Beherbergungsvertrag etwas anderes als diese Beherbergungsordnung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unterkunftgebers und/oder die Preisliste des Unterkunftgebers vorsieht, findet der Beherbergungsvertrag Anwendung.

1.4 Wenn der Gast die Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag und der beigefügten Beherbergungsordnung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unterkunftgebers und/oder der Preisliste des Unterkunftgebers nicht einhält oder auf andere Weise gegen die guten Sitten im Hotel verstößt (im Folgenden „Fehlverhalten“), ist der Unterkunftgeber berechtigt, den Beherbergungsvertrag vor Ablauf der vereinbarten Zeit zu kündigen, und zwar auch ohne Kündigungsfrist, sofern der Gast auf sein Fehlverhalten seitens des Hotels gemäß den Bestimmungen des § 2331 des Bürgerlichen Gesetzbuches hingewiesen wurde.

2. Ankunft im Hotel

2.1 Der Gast meldet seine Ankunft an der Hotelrezeption beim zuständigen Mitarbeiter an.

2.2 An der Rezeption legt der Gast seinen Personalausweis, gegebenenfalls Reisepass bzw. ein anderes Identitätsdokument (z. B. Aufenthaltstitel) vor, anhand dessen der bevollmächtigte Mitarbeiter des Unterkunftgebers die Identität des Gastes überprüft. Die Richtigkeit seiner persönlichen Daten und die Dauer des Aufenthalts bestätigt der Gast durch seine Unterschrift
im Beherbergungsbuch des Unterkunftgebers.

2.3 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Unterbringung anreisender Gäste in der Zeit von 14:00 bis 22:00 Uhr. Der Unterkunftgeber ist berechtigt, bei der Ankunft des Gastes zur Unterbringung eine Kaution in Höhe von 5.100 CZK pro Zimmer zu verlangen. Die Kaution wird bei der Abreise in voller Höhe bzw. in einer gemäß den Bedingungen in Art. geminderten Höhe zurückerstattet. 7. dieser Beherbergungsordnung.

2.4 Der zuständige Mitarbeiter der Rezeption macht den Gast spätestens am Tag des Belegungsantritts mit der Beherbergungsordnung vertraut.

2.5 Die Anzahl der Personen im Zimmer entspricht der Anzahl der zur Unterbringung angemeldeten Personen. Der Gast verpflichtet sich, deren genaue Anzahl bei der Anmeldung anzugeben.

2.6 Die Dauer der Unterbringung wird spätestens bei der Unterbringung des Gastes vereinbart und im Beherbergungsbuch vermerkt. Die Dauer der Unterbringung kann nur mit Zustimmung des Unterkunftgebers verlängert werden und muss durch einen Eintrag im Beherbergungsbuch belegt werden.

2.7 Der Gast erteilt dem Unterkunftgeber hiermit die Zustimmung zur Verarbeitung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten im Umfang der bereitgestellten Daten zum Zweck der Bereitstellung der Unterkunft und der Evidenz der Gäste im Sinne des Gesetzes Nr. 565/1990 Slg. über lokale Gebühren und des Gesetzes Nr. 326/1999 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern im Gebiet der Tschechischen Republik und über die Änderung einiger Gesetze. Nähere Pflichten des Gastes und des Unterkunftgebers bezüglich der Führung des Meldebuchs bzw. des Hausbuchs sind durch die oben genannten Rechtsvorschriften festgelegt.

3. Allgemeine Beherbergungsregeln

3.1 Der Gast hat das Recht, den ihm zur Unterbringung zugewiesenen Raum sowie die Gemeinschaftsräume des Unterkunftgebers zu nutzen und die mit der Unterbringung verbundenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

3.2 Bei Belegungsantritt erhält der Gast einen Schlüssel bzw. eine Magnet- oder Chipkarte für das Zimmer sowie den Zugang zum Hotel/Pension (im Folgenden gemeinsam nur „Schlüssel“). Der Gast ist verpflichtet, den Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung dieser Schlüssel sowie die Zugänglichmachung der Schlüssel an Dritte, die nicht direkte Teilnehmer des jeweiligen zwischen dem Gast und dem Unterkunftgeber vereinbarten Beherbergungsvertrages sind, zu verhindern. Etwaige Sanktionen für Verlust, Zerstörung, Beschädigung sowie Zugänglichmachung der Schlüssel gemäß dem vorstehenden Satz sind im Beherbergungsvertrag geregelt.

3.3 Der Gast ist verpflichtet:

  • sich mit der Beherbergungsordnung vertraut zu machen und diese einzuhalten;
  • den Preis für die Unterkunft gemäß der gültigen Preisliste zu entrichten;
  • die zur Unterbringung bestimmten Räumlichkeiten ordnungsgemäß zu nutzen, Ordnung und Sauberkeit in allen zur Unterbringung bestimmten Räumlichkeiten zu halten;
  • die Einhaltung der Sauberkeit in den zur Unterbringung bestimmten Räumlichkeiten sicherzustellen;
  • die Ausstattung der Einrichtung in den zur Unterbringung bestimmten Räumlichkeiten vor Beschädigung zu schützen;
  • Beschädigungen oder Schäden, die der Gast oder die mit ihm untergebrachten Personen in den Räumlichkeiten des Unterkunftgebers verursacht haben, unverzüglich zu melden;
  • sich in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr so zu verhalten, dass andere Personen nicht durch übermäßigen Lärm gestört werden;
  • beim Verlassen des Zimmers die Wasserhähne zu schließen, das Licht auszuschalten, elektrische Geräte, die während der Abwesenheit des Gastes nicht benutzt werden, auszuschalten und die Fenster zu schließen;
  • vor dem Verlassen des Zimmers elektrische Geräte und andere elektrische Vorrichtungen vom Stromnetz (aus der Steckdose) zu trennen;
  • elektrische Geräte und andere elektrische Vorrichtungen sofort nach Beendigung der aktiven Nutzung dieser Geräte und Vorrichtungen oder deren Aufladung vom Stromnetz (aus der Steckdose) zu trennen;
  • elektrische Apparate oder andere elektronische Geräte nur in Anwesenheit des Gastes zu benutzen oder aufzuladen;

(Als elektrische Geräte und andere elektrische Vorrichtungen im Sinne dieser Ordnung gelten insbesondere, aber nicht
ausschließlich, auch Ladegeräte für Unterhaltungselektronik (Telefone, Tablets, PCs, Akkus – für E-Bikes,
Roller, Drohnen, Taschenlampen), wobei alle vom Gast mitgebrachten und an das Stromnetz des Unterkunftgebers angeschlossenen
elektrischen Geräte und sonstigen elektrischen Vorrichtungen unbeschädigt sein müssen, mit dem CE-Konformitätszeichen
(CONFORMITY EUROPE) gekennzeichnet sein müssen und folgende Angaben tragen müssen: a) Nennspannung oder deren Bereich, b)
Nennleistung oder Stromstärke, c) Name oder Handelsmarke des Herstellers oder des verantwortlichen
Verkäufers, d) Angabe des Modells oder Typs, e) Schutzklasse gegen elektrischen Schlag, f) Schutzart
des Geräts IP XX, g) Nennstrom der vorgeschalteten Sicherung, h) Angabe der Umgebung, für die das Gerät bestimmt ist.

  • bei der Abreise aus der Beherbergungseinrichtung den Zimmerschlüssel an der Rezeption abzugeben

3.4 Der Gast darf ohne Zustimmung des Unterkunftgebers nicht:

  • wesentliche Änderungen in den zur Unterbringung bestimmten Räumlichkeiten vornehmen (Möbel rücken, Ausstattung umstellen usw.);
  • irgendwelche Ausstattungsgegenstände und Einrichtungen aus den zur Unterbringung bestimmten Räumlichkeiten entfernen;
  • in den zur Unterbringung bestimmten Räumlichkeiten eigene Geräte benutzen, mit Ausnahme von Kleingeräten, die vom Gast für die persönliche Hygiene und Büroarbeit verwendet werden;
  • die zur Unterbringung bestimmten Räumlichkeiten einer anderen Person überlassen;
  • Besuche in den zur Unterbringung bestimmten Räumlichkeiten empfangen; Besuche müssen ordnungsgemäß in das Besuchsbuch eingetragen werden und sind nur in der Zeit bis 20:00 Uhr mit Zustimmung des Unterkunftgebers möglich; Gäste dürfen Besuche nur in den Gemeinschaftsräumen des Unterkunftgebers empfangen;
  • die Adresse des Hauses mit den zur Unterbringung bestimmten Räumlichkeiten als seinen Geschäftssitz angeben;
  • Tiere in den Räumlichkeiten des Unterkunftgebers unterbringen. Der Tierhalter ist verpflichtet, auf Verlangen des Personals des Unterkunftgebers den unbedenklichen Zustand des Tieres durch Vorlage eines gültigen Impfpasses nachzuweisen.

3.5 Der Gast darf ferner in den zur Unterbringung bestimmten Räumlichkeiten nicht:

  • Waffen, Munition und Sprengstoffe bei sich tragen oder anderweitig in einem Zustand aufbewahren, der deren sofortigen Einsatz ermöglicht;
  • Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe oder Gifte besitzen, herstellen oder aufbewahren, sofern es sich nicht um Arzneimittel handelt, deren Anwendung dem Gast von einem Arzt verschrieben wurde;
  • rauchen; dies gilt nicht für Räumlichkeiten, die zum Rauchen reserviert und sichtbar mit dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet sind;
  • offenes Feuer verwenden.

4. Haftung des Unterkunftgebers für Sachen des Gastes

4.1 Auf Wunsch des Gastes übernimmt der Unterkunftgeber Geldmittel, Schmuck oder andere Wertsachen zur Aufbewahrung. Das Hotel hat das Recht, die Übernahme von Sachen in die Aufbewahrung abzulehnen, wenn es sich um gefährliche Sachen handelt oder wenn diese nach Wert und Umfang für die Beherbergungseinrichtung unverhältnismäßig sind. Der Unterkunftgeber verlangt, dass ihm die Sachen zur Aufbewahrung in einem verschlossenen oder versiegelten Behältnis übergeben werden.

4.2 Ein Antrag auf Ersatz von Schäden an Sachen des Gastes kann nur innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung des Schadens gemeldet werden. Der Schaden wird nicht ersetzt, wenn der Gast selbst oder eine ihn begleitende Person die Beschädigung der Sache verursacht hat.

4.3 Wenn der Gast seine Sachen nach Beendigung des Aufenthalts im Zimmer zurücklässt und die Unterkunft nicht bezahlt ist, räumt der Unterkunftgeber die Sachen des Gastes aus dem Zimmer und lagert sie an einem sicheren Ort, um deren Beschädigung zu verhindern. Nach Begleichung der Schulden für die Unterkunft händigt der Unterkunftgeber die eingelagerten Sachen dem Gast aus.

5. Sicherheit, Haftung des Gastes für verursachte Schäden

5.1 Der Gast ist verpflichtet, sich mit den Sicherheitsregeln und dem Evakuierungsplan für den Brandfall vertraut zu machen. Diesen Plan findet er in jedem Hotelzimmer sowie zur Einsichtnahme beim zuständigen Mitarbeiter an der Rezeption.

5.2 Der Unterkunftgeber kann dem Gast ein Medikament aus der Hausapotheke nach Wahl des volljährigen Gastes oder einer dritten volljährigen Person für den Gast verabreichen, und zwar nur auf ausdrückliche Anweisung eines solchen Gastes oder einer solchen Person. Das mit der Verabreichung solcher Medikamente verbundene Risiko sowie das mögliche Risiko von Kontraindikationen trägt derjenige, der die Herausgabe des Medikaments verlangt.

5.3 Der Gast verhält sich bei seinem Tun so, dass es nicht zu einer unbegründeten Beeinträchtigung der Freiheit, des Lebens, der Gesundheit oder des Eigentums eines anderen kommt.

5.4 Ein Gast, der im Zimmer oder in einem anderen Raum des Unterkunftgebers eigene Geräte oder andere elektrische Vorrichtungen benutzt, haftet für die durch diese Geräte und Vorrichtungen verursachten Schäden.

5.5 Verursacht der Gast durch sein Handeln einen Schaden am Eigentum des Unterkunftgebers, wird der entstandene Schaden aus der hinterlegten Kaution gemäß Art. 4. Abs. 4.5 der Beherbergungsordnung beglichen. Sollte der entstandene Schaden höher als die Kaution sein, ist der Gast verpflichtet, diesen Differenzbetrag dem Unterkunftgeber zu erstatten.

6. Abreise aus dem Hotel

6.1 Der Gast ist verpflichtet, das Zimmer, in dem er untergebracht ist, bis 11:00 Uhr zu verlassen.

6.2 Der Gast schließt das Zimmer ab und hinterlässt die Schlüssel an der Rezeption des Unterkunftgebers, sofern nicht anders vereinbart.

7. Informationen über den Umgang mit personenbezogenen Daten

7.1 Der Unterkunftgeber verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, Datenschutz-Grundverordnung

7.2 Zum Zweck des Beherbergungsvertrages und damit zusammenhängender Sachverhalte werden folgende personenbezogene Daten/Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Nummer des Reisedokuments, ggf. Visum, ständiger Wohnsitz.

7.3 Personenbezogene Daten werden vom Unterkunftgeber sowohl manuell als auch automatisiert direkt durch seine dazu befugten Mitarbeiter sowie durch vom Unterkunftgeber auf Grundlage von Verträgen zur Auftragsverarbeitung beauftragte Verarbeiter verarbeitet.

7.4 Die Liste der Stellen/Kategorien von Empfängern, denen die personenbezogenen Daten des Gastes zugänglich gemacht werden können, ergibt sich aus den gesetzlichen Normen, nach denen sich der Unterkunftgeber richtet.

7.5 Der Unterkunftgeber verarbeitet personenbezogene Daten für die Dauer von 6 Jahren bzw. für den Zeitraum, der durch die jeweils geltenden Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist (z. B. Gesetz Nr. 326/1999 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern im Gebiet der Tschechischen Republik).

7.6 Der Gast hat das Recht auf Auskunft über seine vom Unterkunftgeber verarbeiteten personenbezogenen Daten, deren Berichtigung oder Löschung, gegebenenfalls die Einschränkung der Verarbeitung, sowie das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen.

7.7 Der Gast hat ferner das Recht, vom Unterkunftgeber die personenbezogenen Daten zu erhalten, die den Gast betreffen und die die betroffene Person dem Unterkunftgeber bereitgestellt hat. Der Unterkunftgeber stellt der betroffenen Person auf Antrag des Gastes die Daten ohne unnötigen Verzug in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung oder übermittelt sie auf Antrag des Gastes an einen anderen eindeutig benannten Verantwortlichen. Dieses Recht gilt nicht für personenbezogene Daten, die nicht automatisiert verarbeitet werden.

7.8 Wenn der Gast der Ansicht ist, dass eine unbefugte Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten erfolgt, kann er sich mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wenden, welche für das Gebiet der Tschechischen Republik das Amt für den Schutz personenbezogener Daten (www.uoou.cz) ist.

7.9 Kontaktdaten des Unterkunftgebers

Diese Beherbergungsordnung trat am 1. in Kraft und Wirksamkeit. 1. 2025.

Für das Hotel Palace
Jan Maršič
Hotel Manager